Totgesagte leben länger: Zwangsrouter
Im Koalitionsvertrag ist es auf Seite 49 vereinbart: „Wir wollen eine gesetzliche Klarstellung für den Netzzugang von Telekommunikationsanbietern. Nutzerinnen und Nutzer müssen die freie Auswahl an Routern behalten.“
In einem alten, von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Entwurf zur Transparenzverordnung wurde der Provider noch verpflichtet zu einem „Hinweis auf die Austauschbarkeit des Netzabschlussgeräts mit frei am Markt verkäuflichen Geräten“. Ein neuer Entwurf der Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur verpflichtet die Provider statt dessen zu einem „Hinweis, sofern das integrierte Zugangsgerät vom Kunden nicht ausgetauscht werden darf.“ Begründung: solange es keine gesetzliche Regelung gebe, sei es Sache des Providers, festzulegen wo sein Netz endet – also ob vor oder hinter dem Router. Das erzeugte viel berechtigten Protest der Internet Nutzer.
Das BMWi teilt die rechtliche Auffassung der Netzagentur. Zugleich hat das BMWi aber bestätigt, 2015 einen Gesetzentwurf zur Änderung des TKG vorlegen zu wollen. Damit soll dann ‚Routerzwang‘ abgeschafft — also verboten — werden.
Dank der Vorarbeit vieler Standardorganisationen, insbesondere der IETF und IEEE ist ein Routerzwang vollkommen überflüssig. Er pervertiert vor allem die Idee eines freien Internet. Internet ist das Netz der Netze. Wenn jemand sein LAN mit dem Netz eines Providers verbinden will, braucht er oder sie dafür im LAN einen Router dessen Ausgang der Gateway zum Netz des Providers bildet. Schreibt der Provider nun den Router vor und kontrolliert er dessen Konfiguration in weitem Umfang, greift er damit dreist in das Netz des Benutzers ein. Hoffen wir also, dass der Gesetzgeber es schafft, dem in 2015 einen Riegel vorzuschieben.